RechtsgebieteAllgemeines Zivilrecht
Im Interessenschwerpunkt allgemeines Zivilrecht gestalte und prüfe ich Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen. Hierzu zählen insbesondere:
Unter das Allgemeine Zivilrecht fällt aber auch die Regulierung von Verkehrsunfällen.
Ehe- und FamilienrechtEin weiterer Interessenschwerpunkt meiner anwaltlichen Betätigung liegt in der Beratung und Vertretung in familienrechtlichen Angelegenheiten.
Folgende Teilaspekte sind am häufigsten Gegenstand familienrechtlicher Beratung:
Kindschaftssachen:
Unterhalt:
Sonstige Ehefolgesachen:
Einstweiliger Rechtsschutz
Einleitung und Verfolgung von Maßnahmen im Zusammenhang mit Familienrechtsmandaten:
MietrechtIch berate und vertrete Sie umfassend in wohnungs- und gewerbemietrechtlichen Angelegenheiten. Zum Mandantenkreis zählen Mieter und Vermieter, so dass mir die unterschiedlichen Probleme aus beiden Blickwinkeln bekannt sind. Nachfolgend einige Schwerpunkte meiner mietrechtlichen Tätigkeit:
StrafrechtDes Weiteren berate ich Sie im Bereich der Strafverteidigung (einschließlich Bußgeldverfahren, Verkehrsordnungswidrigkeiten und Führerscheinangelegenheiten sowie Jugendstrafrecht). Hier versuche ich bereits im Vorfeld durch Kontaktaufnahme und Verhandlungen mit den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten im Sinne der Mandantschaft auf das Verfahren Einfluss zu nehmen. Gerade wegen der großen Belastung, die ein Strafverfahren für den Betroffenen in der Regel mit sich bringt, und im Hinblick auf die manchmal sogar existentiellen Folgen des Verfahrensausgangs für meine Auftraggeber entwickele ich gerade im Rahmen der Strafverteidigung ein besonderes persönliches Engagement. Auf dem Gebiet des Strafrechts übernehme ich jedoch nicht nur die Strafverteidigung von Beschuldigten einer Straftat. Daneben vertrete ich auch sehr nachhaltig und konsequent die Rechte von Geschädigten und Opfern von Straftaten. Dieses Tätigkeitsfeld umfasst insbesondere die aktive Strafverfolgung von Tätern durch Anzeigeerstattung gegenüber den Strafverfolgungsbehörden und die Vertretung der Rechte der durch eine Straftat geschädigten Mandanten im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sowie ihre Vertretung als Nebenkläger in der gerichtlichen Hauptverhandlung. |