Nutzungsbedingungen für die Online-Rechtsberatung1) Gebühren und Kostena) Verbot der kostenlose RechtsberatungEinem Rechtsanwalt ist es aufgrund des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) gesetzlich untersagt, seine Leistungen unentgeltlich zu erbringen, so dass auch die hier angebotene Online-Rechtsberatung selbstverständlich nicht kostenlos ist. Bitte beachten Sie dies, bevor Sie an mich herantreten.
Die anwaltlichen Leistungen werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Die Online-Rechtsberatung stellt für mich eine Erstberatung in Form der Erteilung eines schriftlichen oder mündlichen Rates dar. Der Rechtsanwalt soll nach § 34 RVG mit seinem Mandanten eine Gebührenverein-barung treffen, soweit die anwaltliche Tätigkeit u.a. in einem mündlichen oder schriftlichen Rat oder einer Auskunft (Beratung) besteht, die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt, sowie für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens. Wenn keine Vereinbarung getroffen worden ist, erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts, insbesondere nach § 612 BGB. Eines ist dabei beachtenswert: Sofern der Mandant Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, beträgt die Gebühr für die Beratung oder für die Ausarbeitung eines schrifltichen Gutachtens unabhängig vom Streit-/Gegenstandswert oder sonstigen gesetzlichen Gebühren jeweils höchstens 250,- EUR und für ein erstes Beratungsgespräch höchtens 190,- EUR. Bitte beachten Sie, dass bei der Festsetzung der Höhe der Gebühren durchaus folgende Kriterien zu berücksichtigen sind: der Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, die Bedeutung der Angelegenheit sowie die Einkommens- und Vermögens-verhältnisse des Mandanten sowie gegebenenfalls das etwaige Haftungsrisiko.
Für die Online-Rechtsberatung stelle ich im Regelfall einen Betrag von 50,00 EUR einschließlich MwSt. in Rechnung. Sollte wegen des Umfangs oder besonderer rechtlicher Schwierigkeiten der Angelegenheit dieser von mir im Regelfall in Rechnung gestellte Betrag ausnahmsweise als unangemessen niedrig zu bewerten sein, mache ich Ihnen ein entsprechendes Honorarangebot. Es steht Ihnen frei, dieses Angebot anzunehmen. Ihnen entstehen hierdurch keinerlei Kosten. Ob sich die Angelegenheit zur Online-Rechtsberatung zum Regelbetrag von 50,00 EUR einschließlich MwSt. eignet, teile ich Ihnen in jedem Fall vor Beantwortung Ihrer Anfrage verbindlich mit. In gleicher Weise teile ich Ihnen vor Beantwortung Ihrer Anfrage verbindlich die Gebührenhöhe mit, falls die Anfrage nicht zum vorgenannten Regelbetrag beantwortet werden kann. Sie gehen also kein Kostenrisiko ein!
Rechtsschutzversicherung Gerne rechne ich auch mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. In den meisten Rechtsschutzversicherungsverträgen ist allerdings eine Selbstbeteiligung vereinbart. Die Selbstbeteiligung pro Rechtsfall liegt in der Regel höher, als die Beratungsgebühr. Gleichwohl sollten Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung klären, ob die Kosten der Beratung übernommen werden. Auskünfte erhalten Sie bei den Sachbearbeitern Ihrer Rechtsschutzversicherung. Beratungshilfe Für den Bürger besteht unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, kostenlose Beratungshilfe in Angelegenheiten des Zivilrechts, des Arbeitsrechts, des Verfassungsrechts, des Verwaltungsrechts und des Sozialrechts bei einem Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen - lediglich eine Pauschale von 10,- EUR kann gegenüber dem Ratsuchenden geltend gemacht werden. Die Beratungshilfe besteht in Beratung und, soweit erforderlich, in der außergerichtlichen Vertretung. In Angelegenheiten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts wird jedoch lediglich Beratung gewährt. Allerdings kommt nicht jeder Bürger in den Genuss der Beratungshilfe. Denn Beratungshilfe wird grundsätzlich nur gewährt, wenn eine Partei nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die Kosten für eine Beratung selbst aufzubringen, keine andere Möglichkeit der Rechtsinformation besteht und das Beratungshilfeersuchen nicht mutwillig ist. Insoweit entsprechen die Voraussetzungen denen der Prozesskostenhilfe. Die entsprechenden Regelungen finden sich im Beratungshilfegesetz. Über den Antrag auf Beratungshilfe entscheidet das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Rechtsuchende seinen Wohnsitz hat. Mit der vom Amtsgericht ausgestellten Bescheinigung über die Beratungshilfe kann der Ratsuchende einen Rechtsanwalt seiner Wahl aufsuchen, ohne dass für ihn zusätzliche Kosten entstehen. Anrechnung Schließlich weise ich noch darauf hin, dass die entstandene und gezahlte Beratungsgebühr mit weiteren gesetzlichen Gebühren verrechnet wird, sollten Sie mich in derselben Angelegenheit später mit einer weitergehenden Rechtsverfolgung beauftragen.
2) Zustandekommen des Vertrages über Online-RechtsberatungEin Beratungs- oder Anwaltsvertrag kommt erst zustande, wenn die Annahme des Mandats durch mich schriftlich bestätigt wurde. Dabei besteht für mich keine Pflicht zum Tätigwerden, solange die vereinbarten Kosten (bzw. der vereinbarte Kostenvorschuss) nicht oder noch nicht vollständig gezahlt sind. Durch das bloße Lesen und das Nutzen oder Downloaden von auf meiner Homepage zur Verfügung gestellten Informationen kommt kein Vertrag zustande. Gleichermaßen wird kein Vertrag geschlossen, wenn Mitteilungen, Anfragen oder Nachrichten (E-Mail, Telefon, Fax, Post) an den Anwalt geschickt werden.
3) Zustandekommen des Vertrages über Online-RechtsberatungNach § 9 RVG kann der Rechtsanwalt von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich enstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich die eigentliche Beratung bzw. - je nach Auftrag - die sonstige anwaltliche Tätigkeit erst dann durchführen werde, wenn der vorgenannte Vorschuss, den ich nach Autragserteilung von Ihnen verlangen werde, auf meinem Geschäftskonto eingegangen ist (Zahlung durch Überweisung).
4) HaftungDer Beratung wird der bei Ihrer Anfrage mitgeteilte Sachverhalt zugrunde gelegt. Für Beratungsfehler aufgrund lückenhafter und/oder unzutreffender Angaben ist die Haftung ausgeschlossen. Die mitgeteilte übliche Bearbeitungszeit ist nicht verbindlich. Ein Anspruch auf Durchführung einer Beratungsleistung innerhalb einer bestimmten Zeit besteht nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart und von mir schriftlich bestätigt worden ist. Für den rechtzeitigen Zugang von Schriftstücken (schriftliche Auskunft, Prozessvollmacht, Belegdokumente) hafte ich nicht. Eine Haftung für die fehlerhafte, nicht mögliche oder vorübergehend nicht mögliche Übermittlung von Daten wegen technischer Störungen oder der Durchführung von Instandsetzungs- und/oder Wartungsarbeiten sowie aufgrund von meinem Provider oder von Dritten verursachter Netzausfälle oder Störungen wird nicht übernommen. Die Haftung aus Beratungs- und/oder Anwaltsvertrag sowie die Haftung für Ansprüche aus Online-Rechtsberatung wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und den Betrag von 250.000,00 EUR beschränkt (§ 51a Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO).
5) VerjährungAnsprüche des Benutzers/Auftraggebers auf Schadensersatz aus dem zwischen ihm und dem Rechtsanwalt bestehenden Vertragsverhältnis verjähren in 3 Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch in 3 Jahren nach Beendigung des Auftrages.
6) Mitteilung nach BundesdatenschutzgesetzVon dem Benutzer angegebene Daten werden, soweit dies für die Durchführung angebotener Leistungen oder die Durchführung des Beratungs- und/oder Anwaltsvertrags erforderlich ist, gespeichert. Mit der Anfrage zur Online-Rechtsberatung erteilen Sie die Einwilligung in die Speicherung Ihrer Daten. Ihre Daten werden spätestens 80 Tage nach Ihrer Anfrage, wenn ein Mandatverhältnis nicht zustande kommt oder wenn das Mandat beendet ist, gelöscht.
7) Ungesicherte DatenübermittlungEs wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vertraulichkeit des Inhalts nicht gewährleistet ist, wenn eine Mitteilung, Anfrage oder Nachricht unverschlüsselt über das Internet übermittelt wird. Der Benutzer/Auftraggeber ist damit einverstanden, dass eine unverschlüsselte Mitteilung, Anfrage oder Nachricht in gleicher Weise beantwortet wird, es sei denn, dass er ausdrücklich widerspricht und einen anderen Kommunikationsweg vorgibt (Postweg, Fax, Telefon). Insofern ist jedoch zusätzlich die genaue Angabe der postalischen Adresse oder der Telekommunikationsverbindung erforderlich.
8) Kommerzielle NutzungNachdruck, Abbildung und die Einbindung in Webseiten Dritter sowie die Verlinkung des Inhalts meiner Webseite bedürfen meiner Genehmigung.
9) Informationen und Hinweise nach dem TelemediengesetzDie seit dem 26.02.2007 eingeführten Informationspflichten gemäß § 5 TMG gelten auch für die Homepages von Rechtsanwälten. Laut Gesetzesbegründung bin ich verpflichtet, auf die für mich geltenden berufsrechtlichen Regelungen hinzuweisen. Ich bin Mitglied der Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Bruchtorwall 12, 38100 Braunschweig und wurde durch den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer zur Anwaltschaft in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Als Rechtsanwältin unterliege ich dem anwaltlichen Berufsrecht. Die maßgeblichen Berufsregelungen sind unter anderem auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) zu finden. Zu den für mich geltenden berufsrechtlichen Regelungen gehören insbesondere: Berufsordnung für die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland (BORA), Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft. |